Das Ausgabenvolumen gibt vor, für wie viel Geld alle Ärzte Berlins zusammen den Kassenpatienten Medikamente oder Heilmittel verordnen dürfen.
Für Medikamente und Verbandstoffe gibt es ein Ausgabenvolumen. Für Heilmittel (Massagen, Krankengymnastik usw.) ein weiteres Ausgabenvolumen.
Über die Höhe dieser Ausgabenvolumen verhandeln die Krankenkassen mit der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin. Für jedes Kalenderjahr werden neue Volumen verhandelt. Einigen sich die Kassen und die kassenärztliche Vereinigung nicht, wird die Höhe der Ausgabenvolumen von einem Schiedsamt festgelegt.
In der Regel wollen die Ärzte für ihre Patienten ein möglichst hohes Volumen zur Verfügung gestellt bekommen, die Kassen wollen ein möglichst niedriges Volumen genehmigen.