Wirtschaftlichkeitsprüfung

Die Richtgrößen sind die Grundlage der gesetzlich vorgeschriebenen Wirtschaftlichkeitsprüfung.  Überschreitet eine Arztpraxis den zulässigen Ausgabenrahmen für ihre Patienten kommt sie in die Wirtschaftlichkeitsprüfung.

In der Wirtschaftlichkeitsprüfung werden ausschließlich Ausgaben für korrekt verordnete („indikationsgerecht“) Medikamente bzw. Heilmittel geprüft. Überschreitet eine Arztpraxis den zulässigen Ausgabenrahmen, muss sie die Überschreitung aus eigener Tasche an die Krankenkassen bezahlen. Diese Zahlung entfällt, wenn der Arzt beweisen kann, dass die Patienten seiner Praxis kränker sind als im Durchschnitt seiner Fachkollegen.  Auch wenn er beweisen kann, dass in seiner Praxis mehr Patienten eine „teure“ Krankheit haben als bei seinen Fachkollegen kann diese „Regress“ genannte Zahlung verringert werden oder entfallen.

Was sind Praxisbesonderheiten?

Überschreitet eine Arztpraxis den zulässigen Ausgabenrahmen, muss sie die Überschreitung aus eigener Tasche an die Krankenkassen bezahlen.
Impressum